Sie sind auf der Suche nach einem Gutachter?

Ich unterstütze Sie rund um Ihr Anliegen im Rahmen meiner Tätigkeit als Gutachter bzw. Sachverständiger. Besonders oft helfe ich Kaufinteressenten von Immobilien. Es ist wichtig und sinnvoll eine Immobilien mit einem guten Baugefühl zu kaufen. Durch meine Unterstützung erhalten Sie eine fachmännische Auskunft über den Zustand der Immobilie und den damit verbundenen Wert. So wissen Sie, womit Sie bei Renovierungsarbeiten rechnen und worauf Sie achten müssen und ob der geforderte Preis fair ist.

André Cormann

Gutachter | Sachverständiger

Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN / ISO 17024

 

Isselstr. 31

48431 Rheine

 

Mobil: +49(0)151 - 647 210 03

 

E-Mail: info@gutachter-cormann.de

  • Personenzertifizierter Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschäden (Euro-Zert)N
  • Langjährige gewerkeübergreifende Erfahrung am Bau in Theorie und Praxis
  • Ständige Anpassung des Fachwissens an die Weiterentwicklung der Baustoffe
  • Geprüft nach den normativen Grundlagen des Zertifizierungssystems Euro-Zert Certification

auch mit moderner Technik

Mit Hilfe einer Drohne bietet sich die Möglichkeit schnell und ohne größeren Aufwand bzw. Kosten bei Gutachten auch von außen schwer zugängliche Stellen zu berücksichtigen.

Dank hochauflösender Kamera mit Gimbal entstehen ruckelfreie Aufnahmen aus der Vogelperspektive für Gutachten und Expertisen. Die gestochen scharfen Aufnahmen liefern detailreiche Informationen über den Schaden.

Sie erhalten die Aufnahmen als Teil der Dokumentation.


Sprechen Sie mich an.

GUTACHTEN

Bauschadensgutachten

Welche Ursache hat ein aufgetretener Bauschaden? Wie kann er beseitigt werden? Ist der Reparaturkostenvoranschlag plausibel?


Als Laie ist es oftmals sehr schwierig solche Fragen mit Gewissheit zu beantworten. Als Bausachverständiger helfe ich Ihnen dabei, die richtige Lösung zu finden und Ihre Interessen durchzusetzen.


Wozu benötige ich ein Bauschadengutachten?


Es dient der Klärung bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber


Handwerkern, Architekten oder Bauunternehmen.

Der „Ist“-Zustand fehlerhaft ausgeführter Gewerke wird ausführlich und nachvollziehbar gegenüber dem „Soll“-Zustand abgegrenzt und dient vor allem bei juristischen Auseinandersetzungen als Urteilsfindungsgrundlage.

Versicherungsschäden

Leitungswasser-, Sturm-, Hagel-, Blitzschäden


Brand, Elementarschäden, Haftpflichtschäden usw.


Im Schadensfall leistet der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Schadensregulierung Entschädigung.


Um hier einen Überblick zu bekommen, benötigt der Versicherer kurzfristig ein Gutachten über die Schadenursache der Versicherungsschäden, die Deckungspflicht und die Schadenhöhe.


Ein Sachverständiger gewährleistet hierzu eine schnelle und objektive Begutachtung aus technischer Sicht.


Durch das Gutachten, mit angefügter Fotodokumentation, wird das Schadenereignis so für den Versicherer und den Geschädigten transparent aufbereitet.

Schimmelpilz

In Innenräumen hat Schimmelpilz nichts zu suchen.

Doch warum ist der Schimmelpilz Befall überhaupt entstanden?

Kam es irgendwo zu einem Wasserschaden?

War falsches Lüften und Heizen oder etwa die Bausubstanz verantwortlich?


Schon der Einbau neuer, dichter Fenster kann bereits die Ursache für Bauschäden durch Schimmelpilze sein.



All diese Fragen werden von mir durch Messungen und eine bauphysikalische Berechnung beantwortet.

Ein Schimmelpilzgutachten hilft Ihnen bei der Klärung der “Schuldfrage” und bringt eine Problemlösung. 

BERATUNG

Schimmelpilz vorbeugen

Schimmel im Haus ist nicht nur nicht schön anzusehen, sondern schadet unter Umständen auch der Gesundheit der Bewohner. Eine Sanierung ist oft aufwändig und teuer. Wie kann man Schimmel vorbeugen, damit erst gar keine Schimmelpilzsanierung notwendig wird?


Ihr Verhalten können Bewohner zumeist sehr leicht ändern, um Schimmelwachstum zu vermeiden. Mit einem verbesserten Nutzerverhalten (zum Beispiel optimiertes Heiz- und Lüftungsverhalten) kann man vorhandenen Mängeln oder Bauschäden jedoch nur begrenzt entgegenwirken. Aus diesem Grund ist es ratsam einen Spezialisten zu Rate zu ziehen, der sich ihre Wohn- und Gebäudesituation genau ansieht und fachmännische Tipps zur Vermeidung geben kann.

Wertschätzung von Immobilien

Eine Immobilienschätzung ermöglicht eine erste Orientierung hinsichtlich des möglichen Verkaufpreises. Dabei liegen vor allem die Gebäudesubstanz und die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie im Fokus.

Die Bausubstanz bildet dabei Faktoren wie ökologische und ökonomische Ausstattung sowie technische Standards ab, während die wirtschaftliche Bewertung potenzielle Gewinne der Immobilie in den kommenden Jahren betrachtet.


An- und Verkaufsberatung

Nicht immer benötigen Sie ein umfangreiches Gutachten. Häufig stehen bei An- oder Verkauf vordergründig Fragen über den "angemessenen Preis", bzw. der "Immobilienwertigkeit" im Fokus. 



Hierzu biete ich u. a. folgende Leistungen an:


  • Mit Ihnen zusammen besichtige ich das Objekt und erstelle ein Protokoll der wertrelevanten Merkmale.
  • Ermittlung des möglichen Ankaufs- oder Verkaufspreises unter Anwendung einer nachvollziehbaren Bewertung.
  • Überprüfung der angegeben Flächenangaben.
  • Unterstützung bei der Beschaffung verschiedenster Objektunterlagen, die Sie z.B. im Rahmen einer Finanzierung oder zur Beantragung öffentlicher Fördermittel benötigen.
  • Ich berate Sie bis zum Notartermin. 


Qualitätssichernde Baubegleitung

Nasse Stellen im Putz oder beschädigte Fliesen erkennt auch ein Baulaie, wenn er aufmerksam den Baufortschritt begleitet. Aber ob ein Pfettenriss im Dachgebälk ein statisches oder lediglich ein rein optisches Problem ist, verschließt sich den meisten Laien? Wenn es ihm überhaupt auffällt! Ebenso verhält es sich bei der Verwendung von minderwertigem Material. Auch dies ist ohne Expertenwissen kaum erkennbar. In gleichem Maße wie beispielsweise bei den Fensteranschlüssen, die eventuell nicht fachgerecht ausgeführt worden sind. Die so entstehenden Wärmebrücken gehen dem Mauerwerk im Lauf der Zeit im wahrsten Sinne des Wortes an die Substanz. Die Folgen wie Feuchtigkeit und Schimmelbildung treten oft erst nach Jahren in Augenschein und machen teure Sanierungsarbeiten notwendig. Meist ist zu diesem Zeitpunkt die Gewährleistung in der Regel abgelaufen .

Abnahme

Abnahme bei Mieterwechsel - Übergabeprotokolle

Ein Mieterwechsel betrifft fast jeden Immobilieneigentümer, der sein Eigentum als Mietobjekt nutzt – oftmals sogar mehrfach im Jahr. Meist wird der lästige Ortstermin zügig durchgezogen, schließlich möchte der neue Mieter sofort einziehen und der alte Mieter will schnell raus und der Vermieter möchte auch wieder schnell zurück nach Hause. Dies sind perfekt Voraussetzungen für ein unzureichendes Wohnungsübergabeprotokoll.


Als Gutachter übernehme ich diese Arbeiten für Sie und schaue mit einem fachmännischen Blick auf die Gesamtsituation vor Ort.

Abnahme von Neubauten

Der Bau wurde fertiggestellt, das Gebäude sieht fachmännisch gemacht aus und der Bauherr ist überglücklich. Also zahlt er die letzte Rechnung, erkennt dann aber wenig später, dass an ein paar Stellen noch nachgebessert werden müsste. Doch die Baufirma weigert sich plötzlich die Arbeiten vorzunehmen. Bauherr und Bauunternehmer gehen vor Gericht, zusätzliche Kosten entstehen und der Hausbesitzer muss unnötigen Stress über sich ergehen lassen.


Was ist passiert?


Generell lässt sich sagen, dass man für die Bauabnahme unbedingt einen Gutachter mit ins Boot nehmen sollte – und zwar über die gesamte Bauzeit. Bei der Bauabnahme akzeptiert der Bauherr, dass sein Haus fertiggestellt wurde.


Dabei ist die Abnahme oft weniger offiziell, als der Bauherr vielleicht glaubt: Auch das Zahlen der letzten Rechnung wird als konkludente Abnahme verstanden. Weniger kulante Baufirmen spekulieren manchmal bewusst auf das Unwissen des Hausbesitzers um sich schnell aus der Affäre zu ziehen. Ein Gutachter schützt den Geschädigten vor derartigen Methoden und weist ihn obendrein schnell und effizient noch vor der Bauabnahme auf alle noch zu erledigenden Arbeiten hin. Er erstellt ein Abnahmeprotokoll, in welchem die zu beseitigenden Mängel und Schäden festgehalten werden.

Rechtssicherheit

SiGeKo - nach RAB 30

(Sicherheits- und Gesundheitskoordinator)

Baustellen bergen von Natur aus ein sehr hohes Gefährdungsrisiko. Auf engstem Raum arbeiten oftmals verschiedene Arbeitgeber (Gewerke) mit den unterschiedlichsten Maschinen und Gerätschaften zusammen. Allzu oft werden dabei grundlegende Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. 1998 wurde daher die Baustellen-Verordnung (BaustellV) in Kraft gesetzt. Ziel war es, durch besondere Maßnahmen eine wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu schaffen.

Durch die Baustellenverordnung gehört nun auch der Bauherr dem Kreis der Verantwortlichen für Arbeitsschutz an. Er ist ebenso für die Umsetzung der Anforderungen aus der Verordnung verantwortlich. Er ist verpflichtet gezielt auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die beauftragten Firmen hinzuwirken.


Allein die Beauftragung von "Fachfirmen" hat keinerlei Befreiungswirkung für Bauherren und entlässt ihn nicht aus seiner Verantwortung. Dies ist nur durch eine gute Sicherheits-Koordination erreichbar.


Ich übernehme für Sie alle Leistungen gemäß Baustellenverordnung in der Planungs- und Ausführungsphase. Ich besitze sämtliche Qualifikationen gemäß RAB 30 geife auf jahrelange praktische Erfahrung am Bau zurück.


Meine Leistungen im Sinne der Baustellenverordnung:


  • SiGe-Koordination Planungsphase
  • SiGe-Koordination Ausführungsphase
  • Erstellen & Fortschreiben SiGe-Plan
  • Erstellen & Fortschreiben Unterlage für spätere Arbeiten
  • Vorbereiten der Vorankündigung
  • Baustellensicherheitsordnung
  • Notfallplan für die Baustelle
  • Einweisung der Auftragnehmer

Mediation Streitschlichtung für Baugewerbe

Manchmal kommt es auf Baustellen zu Streit, der unter Umständen sogar vor Gericht landet.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Gerichtsprozesses erster Instanz beträgt vor den Amtsgerichten 7,0 Monate und vor den Landgerichten 13,4 Monate; eine sich ggf. anschließende Berufung in zweiter Instanz dauert vor den Landgerichten durchschnittlich weitere 17,1 Monate und vor den Oberlandesgerichten weitere 8,2 Monate (Quelle: Statistisches Bundesamt, bezogen auf das Jahr 2011).


Die langen Verfahrensdauern von Gerichtsprozessen sind für die widerstreitenden Parteien allzu oft existenzbedrohend. Baustellen stehen still, Arbeiten werden abgebrochen, Rechnungen nicht bezahlt. Weder für den Bauherren noch für Baugewerbe oder Handwerk entsteht eine nervenraubende Situation.


Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung eines Konflikts. Bei der Mediation bekommt jede Konfliktpartei die Gelegenheit, ihren eigenen Standpunkt und die eigenen Interessen zu vertreten. Jede Konfliktpartei hat die Möglichkeit ggf. auch ihren Anwalt/Berater zur Mediations-Sitzung mitbringen. Der Mediator ist neutral. Er kann, muss aber nicht Jurist sein.


Anders als ein Richter entscheidet der Mediator einen Konflikt nicht. Vielmehr leitet der Mediator die Konfliktparteien dazu an verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, bis eine einvernehmliche und für beide Seiten interessengerechte Lösung gefunden wird. Die Lösung wird in der Regel in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung festgehalten und von allen Beteiligten verbindlich unterschrieben. Bei Bedarf kann die Vereinbarung im Rahmen einer Beurkundung durch einen Notar auch in Form einer vollstreckbaren Urkunde erstellt werden.


Laut Umfragewerten werden 80 % der in Mediationen erarbeiteten Abschlussvereinbarungen von den Beteiligten nachher auch tatsächlich dauerhaft eingehalten. Mit einer solchen Erfolgsquote liegt die Mediation deutlich über deranderer Konfliktlösungsverfahren.

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